Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gks Gebäude Service GmbH
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der gks Gebäude Service GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Objektservice.
- Die Leistungen können insbesondere Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Hausmeisterservice, Gebäudepflege, Objektbetreuung und damit zusammenhängende Dienstleistungen umfassen, soweit diese vom Auftragnehmer tatsächlich angeboten und vertraglich vereinbart werden.
- Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit die jeweiligen Bestimmungen auf den konkreten Vertrag anwendbar sind.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitig nachweisbare übereinstimmende Vereinbarung der Vertragsparteien zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang, die Einsatzzeiten, die Leistungsintervalle, die Vergütung und gegebenenfalls besondere Anforderungen werden im jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag festgelegt.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch für zusätzliche Arbeiten, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
- Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Zusätzliche Leistungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Mitarbeiter und, soweit rechtlich zulässig, Subunternehmer einzusetzen. Gesetzliche Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und sonstige Schutzpflichten bleiben unberührt.
- Der Auftragnehmer darf die Art der Ausführung anpassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich und mit den vertraglichen Vereinbarungen vereinbar ist. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden können.
- Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Auftraggeber rechtzeitig Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten, Objekten und Anlagen sowie erforderliche Informationen zur Verfügung.
- Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer auf besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen, besondere Sicherheitsvorschriften und sonstige Umstände hin, die für die Durchführung der Leistungen wesentlich sind.
- Erforderliche Schlüssel, Zugangskarten oder Zugangscodes werden nur im erforderlichen Umfang und nach entsprechender Vereinbarung übergeben. Der Auftragnehmer behandelt diese sorgfältig und schützt sie vor unbefugtem Zugriff.
- Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die nachweislich durch eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und einer gegebenenfalls getroffenen Vereinbarung berücksichtigt werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preisangaben gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind die jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten zur Preisangabe zu beachten.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine wirksame abweichende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregelungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und gegebenenfalls zulässige Mahnkosten geltend zu machen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber im gesetzlichen Umfang zu. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen können die Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist und die Textform wirksam vereinbart werden kann.
- Für einzelne Aufträge, einmalige Dienstleistungen oder Werkleistungen gelten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Termine und Leistungshindernisse
- Vereinbarte Termine und Einsatzzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Können Leistungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informieren sich die Vertragsparteien gegenseitig über die Auswirkungen und stimmen das weitere Vorgehen ab.
- Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 8 Abnahme und Beanstandungen
- Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
- Bei laufenden Dienstleistungen kann der Auftraggeber erkennbare Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
- Berechtigte Beanstandungen werden vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist geprüft und, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet, behoben.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 10 Schäden und besondere Risiken bei der Leistungserbringung
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über bekannte Vorschäden, besonders empfindliche Materialien, besondere Sicherheitsrisiken und sonstige Umstände, die bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen berücksichtigt werden müssen.
- Der Auftragnehmer trifft im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten angemessene Maßnahmen, um Schäden an den betreuten Objekten und den dort befindlichen Gegenständen zu vermeiden.
- Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen und die vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Eine pauschale Freizeichnung des Auftragnehmers für verursachte Schäden findet nicht statt.
§ 11 Schlüssel, Zugangsmittel und Vertraulichkeit
- Überlassene Schlüssel, Zugangskarten und sonstige Zugangsmittel werden vom Auftragnehmer sorgfältig verwahrt und nur zur vereinbarten Leistungserbringung verwendet.
- Der Auftragnehmer trifft angemessene organisatorische Maßnahmen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden überlassene Zugangsmittel zurückgegeben, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 12 Datenschutz
- Die Vertragsparteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden verarbeitet, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, die Kommunikation oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien, sofern erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und vom betroffenen Vertragspartner nicht zu vertretende Umstände können die Leistungserbringung beeinträchtigen.
- Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtlichen Auswirkungen.
- Die Vertragsparteien bemühen sich um eine angemessene Lösung. Gesetzliche Rechte, insbesondere Kündigungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzrechte, bleiben unberührt.
§ 14 Verbraucherrechte und Fernabsatz
- Soweit der Auftragnehmer Verträge mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz schließt, gelten die einschlägigen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- Verbrauchern stehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die gesetzlichen Widerrufsrechte zu.
- Besteht ein Widerrufsrecht, werden Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über die gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen, die Ausübung des Widerrufsrechts und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular informiert.
- Diese AGB schränken zwingende Verbraucherrechte nicht ein.
§ 15 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer prüft die jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung und erfüllt diese, soweit sie auf das Unternehmen und den konkreten Vertrag anwendbar sind.
Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung unberührt.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann ein Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der jeweils gesetzlich erforderlichen Form.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
- Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.